Ferienwohnungen in Berlin

illegale Ferienwohnungen werden wieder zu Mietwohnungen

Das Zweckentfremdungsverbot, das seit Mai 2014 in Berlin gilt, hat das Ziel, den Wohnraum zu schützen, der durch Zweckentfremdung nicht für Wohnzwecke zur Verfügung steht. Dies betrifft insbesondere Wohnungen, die entweder leer stehen, in Gewerberaum umgewandelt werden oder als Ferienwohnungen genutzt werden. 2018 wurde das Verbot verschärft, indem festgelegt wurde, dass Wohnungen maximal drei Monate leer stehen dürfen, andernfalls drohen Bußgelder.

Im September 2023 erging ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das dazu führen wird, dass tausende Wohnungen in Berlin wieder dem Mietmarkt zur Verfügung stehen. Dies betrifft auch Ferienwohnungen, die bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsgesetzes als solche genutzt wurden. Eigentümer von Ferienwohnungen können nun auch rückwirkend zur Verantwortung gezogen werden, was aktuell in über 1.000 Fällen geprüft wird.

Diese Ferienwohnungen, die bisher privat und nur für einige Tage oder Wochen an Gäste als Urlaubsdomizil vermietet wurden, könnten somit wieder als reguläre Mietwohnungen angeboten werden. Darüber hinaus sollen auch Wohnungen, die in Gewerberaum umgewandelt wurden, wieder dem Wohnraummarkt zur Verfügung gestellt werden.

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, liegt der Fokus darauf, illegale Ferienwohnungen wieder dem normalen Mietmarkt zuzuführen. Das Ziel ist es, zu verhindern, dass angemietete Wohnungen anderweitig genutzt werden, beispielsweise durch Leerstand oder die Vermietung als Ferienunterkünfte.



Berlin, 02.03.2024