Mietenkataster Berlin

Berlin plant die Einführung eines Wohnungs- und Mietenkatasters

Berlin plant die Einführung eines zentralen Wohnungs- und Mietenkatasters. In dieser Datenbank sollen Angaben zu mehr als 1,8 Millionen Mietwohnungen in der Hauptstadt erfasst werden. Die gespeicherten Informationen sollen ausschließlich den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen und nicht öffentlich einsehbar sein.

Vermieter sollen künftig verpflichtet werden, bestimmte Daten zu ihren Wohnungen zu übermitteln. Dazu gehören unter anderem die Größe der Wohnung, die Höhe der Nettokaltmiete sowie die Nebenkosten. Mithilfe dieser Angaben sollen Behörden auffällige Mietverhältnisse leichter erkennen und mögliche Verstöße gegen geltende Mietvorschriften prüfen können.

Das geplante Kataster soll Bestandteil des Berliner Wohnraumsicherungsgesetzes werden. Nach derzeitiger Planung wäre es das erste Wohnungs- und Mietenkataster dieser Art in Deutschland. Nicht erfasst werden sollen leer stehende Wohnungen. Zudem bleibt die Frage, in welchem Umfang die von Vermietern übermittelten Angaben kontrolliert und auf ihre Richtigkeit überprüft werden können. Die Einführung des Katasters wird politisch unterschiedlich bewertet. Einige Parteien fordern zusätzliche Maßnahmen, während andere die Einrichtung einer solchen Datenbank grundsätzlich ablehnen.

Neues „Einfach-Bauen-Gesetz“ beschlossen

Neben dem Wohnungs- und Mietenkataster wurde auch das sogenannte „Einfach-Bauen-Gesetz“ beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Bau- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dafür sollen bestimmte Baustandards angepasst und kürzere Fristen für Genehmigungsverfahren eingeführt werden. Dies soll insbesondere den Umbau bestehender Gebäude und deren Umwandlung in Wohnraum erleichtern. Mit beiden Vorhaben verfolgt das Land Berlin das Ziel, mehr Informationen über den Mietwohnungsbestand zu erhalten und gleichzeitig bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum schneller umzusetzen.