Allgemeine Information zur Grundsteuerreform

Grundsteuern nach neuer Veranlagung ab 1. Januar 2025.

Ab dem 1. Januar 2025 wird jeder Immobilienbesitzer in Deutschland die Grundsteuer nach einer neuen Bemessungsgrundlage zahlen müssen. Da bislang der von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Kennwerten beruhte, forderte das Bundesverfassungsgericht diese Umgestaltung. Bundestag und Bundesrat haben 2019 entsprechend eine Grundsteuerreform verabschiedet, wonach In Deutschland nun etwa 36 Millionen Grundstücke sowie Land- und Forstwirtschaftliche Flächen neu bewertet werden. Hierzu zählen auch Teileigentume, wie z.B. Wohnungen oder Gewerbeeinheiten.

Grundsteuerreform

Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 werden die für die Bemessungsgrundlage notwendigen Daten über das elektronische Elster Formular in Form einer Feststellungserklärung gesammelt. Die Feststellungserklärung muss von jedem Immobilien- oder Grundbesitzer bei der zugehörigen Finanzverwaltung in elektronischer Form bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden. In manchen Regionen ist die Abgabe der Erklärung auch in Papierform möglich. Entsprechende Vordrucke sind hier beim zuständigen Finanzamt hinterlegt. Das Einreichen der Daten ist gesetzlich vorgeschrieben und in einigen Bundesländern, wie z.B. in Berlin werden die einzelnen Eigentümer dazu nicht schriftlich aufgefordert. Es kann ggf. auch geahndet werden, wer die Feststellungserklärung nicht fristgemäß abgibt oder keine gute Begründung für eine Fristverlängerung anführen kann. Die Basis für die Neubewertung bilden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022.

Immobilienbesitzer sollten zunächst die notwendigen Informationen zu Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstückes zusammenzustellen. Im Anschluss können Sie ab dem 01.07.2022 die erforderlichen Daten zu Ihrer Person und zu der/des von Ihnen im Besitz befindlichen Immobilie/Grundstücks durch das elektronische Elster Formular an das zuständige Finanzamt übermitteln.

TRUST-AGN Holding unterstützt Sie bei der Grundsteuerreform

Für den Fall, dass Sie nicht über ein entsprechendes Zertifikat zur Nutzung des Elster Formulars verfügen und dieses auch nicht beantragen wollen, können wir, die TRUST-AGN Holding GmbH, als Grundstücks- und Hausverwalter diese Steuermeldung (Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform) im Auftrag von Ihnen an das Finanzamt übermitteln.

Für mehr Informationen zu diesem Thema oder falls wir hier für Sie tätig werden sollen, kontaktieren Sie uns direkt unter property-tax@trust-agn.com

Wenn Sie uns mit der Übermittlung der Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt beauftragt haben, erhalten Sie von uns nach erfolgten Datentransfer die entsprechenden Übermittlungs-Protokolle per Email. Später, falls nicht direkt an Sie gesendet, auch die Bescheide zur Grundsteuerreform per Email, vorausgesetzt wir sind Ihre Empfangsbevollmächtigten.

Auf Grundlage der eingereichten Feststellungserklärung erlässt das Finanzamt folgende zwei Bescheide:

• den Grundsteuerwertbescheid auf den 1. Januar 2022
• den Grundsteuermessbescheid auf den 1. Januar 2025

Auf Basis des Grundsteuermessbescheides setzt die Stadt bzw. Gemeinde die Grundsteuer fest. Erst dieser Grundsteuerbescheid begründet für Sie ab dem 1. Januar 2025 eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Stadt bzw. der Gemeinde.

Eine Prüfung der Bescheide kann von uns bei Beauftragung erfolgen (ggf. mit Einsprüchen), ist allerdings nicht erforderlich, wenn alle notwendigen Daten und Informationen ordnungsgemäß übermittelt wurden.

Für weitere Informationen zu diesem Thema oder anderen Dienstleistungen aus unserem Hause können Sie uns gerne direkt kontaktieren unter info@trust-agn.com