Eigenbedarf

Wenn Wohneigentum selbst genutzt werden möchte

In Berlin entscheiden sich immer mehr Wohnungseigentümer'innen, ihre bisher vermieteten Wohnungen selbst zu nutzen. Dies ist einfacher, wenn die Wohnung bereits leerstehend erworben wurde, aber bei bestehenden Mietverhätlnissen komplizierter.

Eigenbedarf ist mittlerweile einer der häufigsten Kündigungsgründe in Berlin, besonders wegen der zunehmenden Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. In den letzten 8 Jahren wurden etwa 119.804 Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt.

EIGENBEDARF ERFOLGREICH GELTEND MACHEN

Wohnungseigentümer'innen können ein bestehendes Mietverhältnis mittels einer Eigenbedarfskündigung beenden. Diese Kündigung erfordert eine ausführliche und plausible Begründung, die bereits im ersten Kündigungsschreiben angegeben werden muss, um wirksam zu sein.

Die Begründung kann sich z.B. auf die eigene Nutzung oder die von Verwandten beziehen.

Wenn die Begründung nachvollziehbar ist, ist die Eigenbedarfskündigung erfolgreich. Besitzen Eigentümer'innen bereits eine leerstehende Wohnung, ist es schwer verständlich, warum sie ein bestehendes Mietverhältnis für eine zweite vermietete Eigentumswohnung wegen Eigenbedarf kündigen möchten.

WANN IST EINE EIGENBEDARFSKÜNDIGUNG NICHT MÖGLICH

Bei einer Eigenbedarfskündigung wird die aktuelle Situation der Mieter'innen berücksichtigt. „Härtefälle“ wie ältere Mieter'innen mit langem Wohnaufenthalt oder gesundheitliche Einschränkungen können die Erfolgschancen der Kündigung mindern.

Um als Härtefall anerkannt zu werden, müssen die Mieter'innen spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist Probleme wie z.B. gesundheitliche Gründe melden. Anderenfalls werden Gründe dieser Art nicht mehr als Härtefälle anerkannt.

MIETER SIND GESCHÜTZT!

Vor einer Eigenbedarfskündigung sollten die Eigentümer prüfen, ob die Mieter'innen der Kündigungsschutz-Klausel unterliegen. Wenn die Mieter'innen während der Umwandlung bereits in der Wohnung leben, können sie für 10 Jahre nicht gekündigt werden.

Selbst nach einer erfolgreichen Eigenbedarfskündigung können betroffene Mieter'innen noch rechtliche Schritte einleiten, wenn der Kündigungsgrund nicht erfüllt wurde. In diesem Fall können Mieter'innen noch bis zu 3 Jahre lang die Differenz zwischen alter und neuer Miete gerichtlich von den Eigentümer'innen einfordern.

Berlin, 30.08.2023

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