Kündigungsschutz-Klausel

Der Berliner Senat verlängert Mieterschutz

Der Berliner Senat hat beschlossen, die bestehende Kündigungsschutzklausel für Mieter in Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, um weitere 10 Jahre zu verlängern. Die Klausel verhindert. Dass Mietern nach der Umwandung aus Eigenbedarfsgründen für einen Zeitraum von 10 Jahren gekündigt werden kann. Diese Klausel existiert seit 2013 und wäre im September 2023 ausgelaufen. Durch die Verlängerung bleibt der Schutz für Mieter in umgewandelten Wohnungen bestehen – sofern die Mieter zum Zeitpunkt der Umwandlung bereits in der Wohnung gelebt haben.

Bundesweit gilt eine Frist von 3 Jahren – der Berliner Senat nutzt eine Öffnungsklausel und somit sein Recht diese Frist auf 10 weitere Jahre zu verlängern. Die Verlängerung tritt ab dem 01.10.2023 in Kraft.

Seit 2015 wurden in Berlin ca. 119.804 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt.

Sogenannte Milieuschutz-Gebiete benötigen eine generelle Genehmigung, um überhaupt eine Umwandlung durchführen zu können.

Diese Tatsachen und ein Umwandlungsverbot für Häuser mit mehr als 5 Wohnungen verlangsamen die Umwandlung zu Eigentumswohnungen in Berlin zunehmend.

Berlin, 14.06.2023

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