Regierung ändert Pläne für Heizungen

Neu eingebaute Heizungen müssen 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden

Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen in Neubauten zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Bei älteren Bauten gelten weniger strenge Regeln. Wenn eine Heizung defekt ist und nicht repariert werden kann, darf weiterhin eine Gasheizung eingebaut werden, auch wenn sie das 65%-Ziel nicht erreicht. Die Vermieter oder Eigentümer müssen erst aktiv werden, wenn die Gemeinden eine konkrete Wärmeplanung vorgelegt haben. Wenn keine solche Planung vorliegt, gelten die neuen Regeln nicht für Bestandsbauten. Bis Ende 2026 sollen Wärmepläne für Großstädte in Deutschland vorliegen.

Ab dem 01.01.2024 treten das Gebäude-Energiegesetz und das Wärmeplanungs-Gesetz in Kraft, die die Gemeinden dazu verpflichten, entsprechende Wärmepläne vorzulegen. Neubauten müssen ab 2024 zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

Defekte Heizungen in Neubauten können repariert werden, aber wenn sie irreparabel sind, hat der Eigentümer 3 Jahre Zeit, eine neue Heizung einzubauen. Für Mehrfamilienhäuser sind es teilweise bis zu 10 Jahre. Vermieter, die in eine klimafreundliche Heizung investieren und Förderangebote nutzen, sollen Anspruch auf eine "Modernisierungsumlage" haben, sofern auch die Mieter finanziell von der Förderung profitieren.

Es wird auch über staatliche Förderung diskutiert. Ab 2026 dürfen keine reinen Ölheizungen mehr verbaut werden, siehe Ölheizungsverbot (GEG). Bis 2045 sollen in Deutschland alle fossilen Heizungen abgeschaltet werden, um Klimaneutralität zu erreichen.

Berlin, 30.06.2023

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