Neues Heizungsgesetz ab 2024

Im August 2023 wurde ein neues Heizungsgesetz beschlossen um in Zukunft klimaneutraler zu heizen.

Am 8. September 2023 wurde das neue Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz, GEG) verabschiedet, nachdem im April 2023 bereits der erste Entwurf vorgestellt worden war. Ursprünglich war geplant, dass neu installierte Heizsysteme zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Allerdings gilt diese Anforderung vorerst nur für Neubauten in Neubaugebieten und für Gebäude, für die ab dem 1. Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.

Das Ziel des neuen Gesetzes ist es klimaneutral zu heizen

Die Regelungen für Neubauten unterscheiden sich je nachdem, ob sie sich in Neubaugebieten befinden oder nicht. In Neubauten außerhalb von Neubaugebieten bleibt die Installation von Gasheizungen weiterhin möglich, sofern sie auf Wasserstoff umgerüstet werden können.

Für ältere Gebäude besteht die Möglichkeit, Gasheizungen zu installieren, auch wenn sie nicht den 65%-Anteil erneuerbarer Energien erfüllen. In Großstädten ist jedoch weiterhin erforderlich, dass die Stadt oder die Kommunen Wärmepläne vorlegen, bevor Eigentümer oder Vermieter aktiv werden müssen. Großstädte wie Berlin haben bis 2026 Zeit, einen solchen Wärmeplan zu erstellen und vorzulegen. Solange kein Wärmeplan vorliegt, ändert sich nichts für Bestandsgebäude.

In Bestandsgebäuden dürfen defekte Heizungen nach wie vor repariert werden. Erst wenn eine Heizung irreparabel ist, muss sie ab frühestens 2028 umgerüstet werden, um das Ziel von 65% erneuerbaren Energien zu erreichen. Hauseigentümer haben mindestens 3 Jahre Zeit, diese Anforderung umzusetzen, während es bei Mehrfamilienhäusern sogar bis zu 10 Jahre sein können.

In Berlin wurde bereits eine wissenschaftliche Studie gestartet, die als Grundlage für den erwähnten Wärmeplan dient und bis 2026 einen "Wärmeplan 1.0" erstellen soll. In Brandenburg hingegen ist frühestens im Jahr 2028 mit der Vorlage eines endgültigen Wärmeplans zu rechnen.

Das "65-Prozent-Ziel" für neu eingebaute Heizanlagen in Neubauten ab 2024 sieht vor, dass diese zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Zur Erreichung dieses Ziels stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Der Ausbau von Fernwärme-Netzen, um eine größere Anzahl von Gebäuden an diese umweltfreundliche Wärmeversorgung anzuschließen.

  • Die Umstellung der bestehenden Fernwärme-Netze auf erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030.

  • Die Nutzung von Wärmepumpen oder Solarthermie-Systemen, bei denen die Energie der Sonne zur Erwärmung von Wasser in Kollektoren eingesetzt wird.

  • Der Einsatz von Stromdirektheizungen.

  • Die Verwendung von Ölheizungen in Kombination mit Wärmepumpen, jedoch ausschließlich an besonders kalten Tagen.

Es ist zu beachten, dass Holzkamine und Pelletheizungen sowohl in Bestandsbauten als auch in Neubauten weiterhin genutzt werden dürfen.

Um Vermieter zur Modernisierung ihrer Heizsysteme zu ermutigen und sie bei der Nutzung von Förderangeboten zu unterstützen, ist vorgesehen, dass Vermieter, die in neue, umweltfreundliche Heizungen investieren und von staatlichen Förderungen profitieren, Anspruch auf eine "weitere Modernisierungsumlage" haben sollen, sofern die Mieter finanzielle Vorteile aus diesen Maßnahmen ziehen.

Es sollte beachtet werden, dass eine staatliche Förderung noch in Planung ist und bisher noch nicht endgültig beschlossen wurde.

Ab Januar 2024 ist es zwingend erforderlich, dass bei dem Verkauf von neuen Heizungen eine Beratung durch staatlich geprüfte und zertifizierte Energieberater erfolgt.

Ab dem Jahr 2026 wird die Installation reiner Ölheizungen nicht mehr gestattet, wie es im GEG (Gebäudeenergiegesetz) festgelegt ist. Einzige Ausnahme sind Öl-Hybridheizungen, die weiterhin erlaubt sind.

Bis 2045: Ziel zur Stilllegung aller fossilen Heizsysteme

Das Herstellungsjahr oder das Alter einer Heizung kann auf dem Typenschild der Heizanlage gefunden werden. Zusätzlich kann diese Information in den Protokollen des Schornsteinfegers, in alten Bauunterlagen oder Rechnungen recherchiert werden.

Berlin, 27.09.2023

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