Nebenkostenprivileg endet am 01.07.2024

Notwendigkeit eigener Verträge für Kabel-TV

Ende des Nebenkostenprivilegs ab dem 01.07.2024:

Ab dem 01. Juli 2024 entfällt das bisherige Nebenkostenprivileg für Mieter, die in einem Haus wohnen, für das der Vermieter einen Sammelvertrag zur Kabel-TV-Nutzung abgeschlossen hat. Um weiterhin Kabel-TV empfangen zu können, müssen Mieter bis zu diesem Datum einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter ihrer Wahl abschließen.

Bisher wurde ein bestehender Sammelvertrag für das gesamte Haus vom Vermieter mit den Mietern über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet. Dies ändert sich jedoch zum 01. Juli 2024.

Viele Verwaltungen informieren Mieter über diese Änderung durch Hausaushänge in den betroffenen Häusern. Es ist wichtig, dass Mieter rechtzeitig handeln und sich einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter sichern, um Fernsehen weiterhin über Kabel zu empfangen.

Neben einem Vertrag mit einem Kabelanbieter gibt es auch andere Alternativen, wie beispielsweise der Empfang von Fernsehprogrammen über das Internet oder eine Zimmerantenne. Diese Optionen sollten von den Mietern ebenfalls in Betracht gezogen werden.

Mieter sollten unbedingt sicherstellen, dass sie rechtzeitig eigene Vereinbarungen treffen, um ihren Fernsehempfang zu gewährleisten und mögliche Unterbrechungen zu vermeiden. -

Berlin, Februar 2023