Bauantrag
Zur Errichtung eines Gebäudes muss der Bauherr, in der Regel der Eigentümer des Grundstücks, einen Bauantrag bei der Baubehörde stellen, zusammen mit Bau-zeichnungen und Lageplänen. Der Antrag enthält Angaben zur Bauart, Bauweise, Flächen- und Grundstücks-größe, Baubeschreibung sowie Nachweise für Wärme- und Schallschutz.
Baudenkmal
Baudenkmäler sind bauliche Anlagen, oder Teile davon, deren Erhaltung und Nutzung wegen ihrer geschichtlichen, städtebaulichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder volkstümlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegen und daher besonderem Schutz vor baulicher Veränderung unterliegen.
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist der schriftliche Genehmigungsbescheid der Baubehörde zur Durchführung eines Bauvorhabens. Er ist angreifbar, ggf. mit Auflagen versehen, befristet und kann verlängert werden. Die Genehmigung hat für drei Jahre Bestand.
Bauherr
Der Bauherr ist der verantwortliche Auftraggeber für ein Bauvorhaben, z.B. den Bau eines Gebäudes.
Bauherrenmodell
Hierbei handelt es sich um ein Steuersparmodell des Staates für Bauherren. Während der Bauphase können besondere Aufwendungen unter bestimmten Umständen als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Baulasten
Dies sind im Baulastenverzeichnis eingetragene Beschränkungen der Bebauungsmöglichkeit eines Grund-stückes.
Begriff (DE)
Erklärung
Beleihungswert
Der Beleihungswert ist eine festgelegte Größe unterhalb des Verkehrswertes eines Gebäudes, der bei einem ggf. späteren Freihandverkaufes jederzeit erzielt werden kann.
Beschlussfähigkeit
Wohnungseigentümer können die Angelegenheiten über die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit Beschlüssen selbst regeln. Der Regelfall ist die Mehrheits-beschlussfassung im Anschluss einer Eigentümerversammlung. Beschlussfähigkeit besteht dann, wenn mehr als die Hälfte des Miteigentumsanteils in Form von stimmberechtigten Wohnungseigentümern vertreten ist.
Bestandsschutz
Wurde Eigentum rechtlich korrekt erworben, bebaut und genutzt, kann dieser Bestand am Eigentum durch Gesetze nicht mehr rückwirkend infrage gestellt oder gar aufgehoben werden (Eigentumsbestands-garantie). Dieser Bestandsschutz findet seine Grundlage im Art. 14 des Grundgesetzes.
Betriebskosten
Betriebskosten sind laufend anfallende Kosten, die neben der Grundmiete (“Kaltmiete“) durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, des Grundstücks, Nebengebäude und sämtlicher Anlagen und Einrichtungen entstehen.
Betriebskostenabrechnung
Vermieter und Mieter vereinbaren in der Regel im Mietvertrag, dass der Mieter die Betriebskosten teilweise erstatten muss. Das Gesetz (§556 Abs 2 S. 1 BGB) eröffnet hierfür mehrere Möglichkeiten. Die Gebräuchlichste ist eine Vorauszahlung mit einem späteren Abrechnungstermin, der zwischen den Parteien meist zum Jahresende vereinbart wird.
Betriebskostenvorauszahlung
Die Betriebskostenvorauszahlung ist die monatliche Zahlung der Betriebskosten des laufenden Jahres, die basierend auf den Beträgen des Vorjahres, schon geleistet werden noch bevor die genauen Beträge bekannt sind.
Bezugsurkunde
Eine Bezugsurkunde (oder Grundlagenurkunde) umfasst sämtliche Lage- und Baupläne sowie Baubeschreibungen. Sie wird nach Vereinbarung bzw. Zustimmung des Käufers und des Verkäufers nicht vom Notar verlesen, sondern im Kaufvertrag wird lediglich darauf verwiesen, sodass sie auch ohne Verlesen Bestandteil des Vertrages wird.
Brennwerttherme
Eine Brennwerttherme wird auch Brennwertkessel genannt. Dies ist eine Warmwasserheizung die den Brennwert, also den eingesetzten Energiegehalt, fast vollständig nutzt da auch Kondensationswärme zur Wärmebereitstellung genutzt wird.
Bruttomiete
Die Bruttomiete setzt sich aus dem Mietzins, den anfallenden Betriebskosten und etwaige andere Mietzuschläge zusammen. Die Bruttomiete wird heutzutage auch als Bruttokaltmiete bezeichnet, da sie aus Mietzins/Grundmiete und den kalten Betriebskosten besteht. Die warmen Betriebskosten (Heiz- und Warmwasser) werden nach Verbrauch abgerechnet.