TRUST Immobilien-Lexikon

Immobilienvokabular leicht erklärt

Immobilien-Lexikon

Mietendeckel, Vorkaufsrecht, Milieuschutz, Annuität, Sonderumlage, Verkehrswert, usw. - Alles Schlagwörter, die Sie vielleicht vor oder im Laufe Ihres Immobilieninvestments lesen und hören werden. Man muss nicht alle Begriffe aus der Immobiliensparte kennen, aber einige können evtl. auch entscheidend für Ihre Investition sein. Mit unserem Immobilien-Lexikon bringen wir Licht ins Dunkle und haben zahlreiche Wörter oder Begriffe aus dem Sprachgebrauch der Immobilienwirtschaft aufgelistet und erklärt.

Komplexere Themengebiete aus der Immobilienbranche erklären wir Ihnen auch gerne bei einem persönlichen Termin. TRUST-AGN Holding ist Ihr gewissenhafter Berater rund um die Immobilie, denn unser Wissen ist stets auch ihr Erfolg!

B

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Bauantrag

Zur Errichtung eines Gebäudes muss der Bauherr, in der Regel der Eigentümer des Grundstücks, einen Bauantrag bei der Baubehörde stellen, zusammen mit Bau-zeichnungen und Lageplänen. Der Antrag enthält Angaben zur Bauart, Bauweise, Flächen- und Grundstücks-größe, Baubeschreibung sowie Nachweise für Wärme- und Schallschutz.

Baudenkmal

Baudenkmäler sind bauliche Anlagen, oder Teile davon, deren Erhaltung und Nutzung wegen ihrer geschichtlichen, städtebaulichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder volkstümlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegen und daher besonderem Schutz vor baulicher Veränderung unterliegen.

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist der schriftliche Genehmigungsbescheid der Baubehörde zur Durchführung eines Bauvorhabens. Er ist angreifbar, ggf. mit Auflagen versehen, befristet und kann verlängert werden. Die Genehmigung hat für drei Jahre Bestand.

Bauherr

Der Bauherr ist der verantwortliche Auftraggeber für ein Bauvorhaben, z.B. den Bau eines Gebäudes.

Bauherrenmodell

Hierbei handelt es sich um ein Steuersparmodell des Staates für Bauherren. Während der Bauphase können besondere Aufwendungen unter bestimmten Umständen als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Baulasten

Dies sind im Baulastenverzeichnis eingetragene Beschränkungen der Bebauungsmöglichkeit eines Grund-stückes.

Begriff (DE)

Erklärung

Beleihungswert

Der Beleihungswert ist eine festgelegte Größe unterhalb des Verkehrswertes eines Gebäudes, der bei einem ggf. späteren Freihandverkaufes jederzeit erzielt werden kann.

Beschlussfähigkeit

Wohnungseigentümer können die Angelegenheiten über die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit Beschlüssen selbst regeln. Der Regelfall ist die Mehrheits-beschlussfassung im Anschluss einer Eigentümerversammlung. Beschlussfähigkeit besteht dann, wenn mehr als die Hälfte des Miteigentumsanteils in Form von stimmberechtigten Wohnungseigentümern vertreten ist.

Bestandsschutz

Wurde Eigentum rechtlich korrekt erworben, bebaut und genutzt, kann dieser Bestand am Eigentum durch Gesetze nicht mehr rückwirkend infrage gestellt oder gar aufgehoben werden (Eigentumsbestands-garantie). Dieser Bestandsschutz findet seine Grundlage im Art. 14 des Grundgesetzes.

Betriebskosten

Betriebskosten sind laufend anfallende Kosten, die neben der Grundmiete (“Kaltmiete“) durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, des Grundstücks, Nebengebäude und sämtlicher Anlagen und Einrichtungen entstehen.

Betriebskostenabrechnung

Vermieter und Mieter vereinbaren in der Regel im Mietvertrag, dass der Mieter die Betriebskosten teilweise erstatten muss. Das Gesetz (§556 Abs 2 S. 1 BGB) eröffnet hierfür mehrere Möglichkeiten. Die Gebräuchlichste ist eine Vorauszahlung mit einem späteren Abrechnungstermin, der zwischen den Parteien meist zum Jahresende vereinbart wird.

Betriebskostenvorauszahlung

Die Betriebskostenvorauszahlung ist die monatliche Zahlung der Betriebskosten des laufenden Jahres, die basierend auf den Beträgen des Vorjahres, schon geleistet werden noch bevor die genauen Beträge bekannt sind.

Bezugsurkunde

Eine Bezugsurkunde (oder Grundlagenurkunde) umfasst sämtliche Lage- und Baupläne sowie Baubeschreibungen. Sie wird nach Vereinbarung bzw. Zustimmung des Käufers und des Verkäufers nicht vom Notar verlesen, sondern im Kaufvertrag wird lediglich darauf verwiesen, sodass sie auch ohne Verlesen Bestandteil des Vertrages wird.

Brennwerttherme

Eine Brennwerttherme wird auch Brennwertkessel genannt. Dies ist eine Warmwasserheizung die den Brennwert, also den eingesetzten Energiegehalt, fast vollständig nutzt da auch Kondensationswärme zur Wärmebereitstellung genutzt wird.

Bruttomiete

Die Bruttomiete setzt sich aus dem Mietzins, den anfallenden Betriebskosten und etwaige andere Mietzuschläge zusammen. Die Bruttomiete wird heutzutage auch als Bruttokaltmiete bezeichnet, da sie aus Mietzins/Grundmiete und den kalten Betriebskosten besteht. Die warmen Betriebskosten (Heiz- und Warmwasser) werden nach Verbrauch abgerechnet.