TRUST Immobilien-Lexikon

Immobilienvokabular leicht erklärt

Immobilien-Lexikon

Mietendeckel, Vorkaufsrecht, Milieuschutz, Annuität, Sonderumlage, Verkehrswert, usw. - Alles Schlagwörter, die Sie vielleicht vor oder im Laufe Ihres Immobilieninvestments lesen und hören werden. Man muss nicht alle Begriffe aus der Immobiliensparte kennen, aber einige können evtl. auch entscheidend für Ihre Investition sein. Mit unserem Immobilien-Lexikon bringen wir Licht ins Dunkle und haben zahlreiche Wörter oder Begriffe aus dem Sprachgebrauch der Immobilienwirtschaft aufgelistet und erklärt.

Komplexere Themengebiete aus der Immobilienbranche erklären wir Ihnen auch gerne bei einem persönlichen Termin. TRUST-AGN Holding ist Ihr gewissenhafter Berater rund um die Immobilie, denn unser Wissen ist stets auch ihr Erfolg!

G

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Gasheizung

Allgemein kann eine Gasheizung als Heizung verstanden werden, die mit brennfähigen Gasen betrieben wird.

Gemeinschaftseigentum

Das Gemeinschaftseigentum ist der Teil einer Wohnungseigentumsanlage, die allen Eigentümern gemeinschaftlich gehören, anteilig entsprechend ihres im Grundbuch festgelegten Miteigentumsanteils. Dazu gehört das Grundstück, Flure, Aufzug, Heizung usw.

Generalunternehmer

Der Generalunternehmer ist der Unternehmer für ein Bauvorhaben und sämtliche das Bauvorhaben betreffende Angelegenheiten. Er kann sich für seinen Auftrag weiterer Unternehmer, die sogenannten Subunternehmer, bedienen.

Gewerbeimmobilie

Dies ist eine Immobilie oder ein Gebäude, das ganz oder überwiegend für gewerbliche Zwecke genutzt wird oder werden kann.

Grundbuch

Jedes Grundstück hat ein eigenes Buch beim Grundbuchamt. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, geführt beim Amtsgericht im Bezirk des betreffenden Grundstücks. Es enthält Eigentums- und Belastungsverhältnisse an Grundstücken.

Grundbuchamt

Dieses Amt führt das Grundbuch und befindet sich im jeweiligen Amtsgericht.

Grunderwerbssteuer

Die Höhe der Grunderwerbssteuer in Berlin beträgt 6,0% des notariellen Kaufpreises. Der Käufer einer Immobilie trägt die Kosten der Grunderwerbssteuer und zahlt diese an das zuständige Finanzamt unmittelbar nach Erwerb.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine vierteljährlich zu entrichtende Gemeindesteuer auf Grundbesitz.