TRUST Immobilien-Lexikon

Immobilienvokabular leicht erklärt

Immobilien-Lexikon

Mietendeckel, Vorkaufsrecht, Milieuschutz, Annuität, Sonderumlage, Verkehrswert, usw. - Alles Schlagwörter, die Sie vielleicht vor oder im Laufe Ihres Immobilieninvestments lesen und hören werden. Man muss nicht alle Begriffe aus der Immobiliensparte kennen, aber einige können evtl. auch entscheidend für Ihre Investition sein. Mit unserem Immobilien-Lexikon bringen wir Licht ins Dunkle und haben zahlreiche Wörter oder Begriffe aus dem Sprachgebrauch der Immobilienwirtschaft aufgelistet und erklärt.

Komplexere Themengebiete aus der Immobilienbranche erklären wir Ihnen auch gerne bei einem persönlichen Termin. TRUST-AGN Holding ist Ihr gewissenhafter Berater rund um die Immobilie, denn unser Wissen ist stets auch ihr Erfolg!

M

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Maklerprovision

Der beauftragte Makler wird vom Verkäufer und vom Käufer bezahlt. Die Maklerprovision ist ein nicht festgeschriebener Anteil des Kaufpreises, üblicherweise zwischen 3% und 6%. In manchen Verkäufen zahlt nur der Auftraggeber oder der Käufer.

Maklervertrag

Ein Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem gewerbetreibendem (§ 34 c GewO) Makler. Der Makler wird beauftragt, dem Auftraggeber einen Kaufvertrag über die betroffene Immobilie zu vermitteln.

Miete

Miete kann die Beschreibung des Vertragsverhältnisses sein, das zwischen Mieter und Vermieter geschlossen wird, um die Inbesitznahme und Nutzung einer Räumlichkeit gegen einen Geldbetrag zu regeln. Miete wird auch der zu leistende Geldbetrag genannt, also die zu leistende Miete. Die Miete setzt sich aus Grundmiete und den Betriebskosten, auch Kalt- und Warmmiete genannt bzw. Netto- und Bruttomiete zusammen.

Mieterhöhung

Um die bestehende Miete an eine allgemeine Mietpreissteigerung anzupassen, wird von Gesetzes wegen (MHG) dem Vermieter das Recht zur Mieterhöhung eingeräumt. Sie muss schriftlich geltend gemacht werden, begründet werden und die Miethöhe muss ein Jahr lang zuvor unverändert geblieben sein. Es gelten unterschiedliche Regelungen zu erlaubten Mieterhöhungen, abhängig vom Standort der Mietsache.

Mieterverein

Mietervereine sind Interessen-vertreter der Mieter. Örtliche Mietervereine beraten Mitglieder in Rechtsfragen aller Mietangelegenheiten und wirken bei der Erstellung des Mietspiegels mit.

Mietkaution

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung in Form von einer Geldzahlung oder einer Mietbürgschaft seitens des Mieters an bzw. für den Vermieter. Sie wird hinterlegt, um mögliche Schäden, die der Mieter verursacht hat, zu begleichen.

Mietpreisberechnung

Bei der Mietpreisberechnung sind die Angaben der Quadratmeter unter-schiedlich zu bewerten. Laut Wohnflächenverordnung zählen nur Flächen mit einer Raumhöhe von mehr als 2,00m zu 100% zur Wohnfläche. Flächen mit einer Raumhöhe zwischen 1,00m und 2,00m werden zu 50% berücksichtigt, Flächen mit einer Höhe von unter 1,00m werden gar nicht zugerechnet. Balkone, Terrassen und Gartenbereiche werden zu 50% berücksichtigt.

Mietpreisbremse

Die „Mietpreisbremse“ regelt als gesetzliche Verordnung in Deutschland die Mieterhöhung. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt legen die Bundesländer fest, dass Mieterhöhungen bei Neuvermietung von bestehendem Wohnraum nur eingeschränkt möglich sind.

Milieuschutz

Milieuschutz findet seine Grundlage in den sozialen Erhaltungsverordnungen der Städte, welche das Ziel haben, die Zusammensetzung der Wohnungs-bevölkerung, insbesondere die angewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städte-baulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Veränderung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen.

Milieuschutzgebiet

Milieuschutzgebiete sind vom Stadtentwicklungsamt, Bereich Stadtplanung, ausgewiesene Gebiete des Milieuschutzes.

Miteigentumsanteil

Der Miteigentumsanteil ist ein Anteil des Wohnungseigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum. Er wird in Zehntausendstel Anteilen der Wohnung in Bezug auf das ganze Gebäude gerechnet. In der Regel wird er entsprechend der Wohnungsgröße gebildet und dient der Berechnung an den gemeinschaftlichen Kosten.

Modernisierung

Modernisierung im Sinne des § 555b BGB meint bauliche Veränderungen, die Einsparungen beim Energie- und Wasserverbrauch der Mietsache bewirken, allgemeine Wohn-verhältnisse dauerhaft verbessern, dabei ggf. zum Klimaschutz beitragen, neuen Wohnraum schaffen oder den Gebrauchswert des Mietobjektes nachhaltig erhöhen.

Modernisierungsankündigung

Laut § 555c BGB muss der Vermieter, bevor er eine Modernisierungsmaßnahme beginnt, diese mit einer Frist von drei Monaten und in Textform ankündigen. Die Ankündigung muss insbesondere die Art und den Umfang der Maßnahme, deren voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer sowie den Betrag der ggf. zu erwartenden Mieterhöhung enthalten.

Modernisierungsumlage

Die Durchführung von baulichen Veränderungen, die den Wert der Wohnung nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder Einsparungen von Heizenergie oder Wasser bewirken, nennt man Modernisierung. Diese kann vom Vermieter als Mietzins umgelegt werden.