TRUST Immobilien-Lexikon

Immobilienvokabular leicht erklärt

Immobilien-Lexikon

Mietendeckel, Vorkaufsrecht, Milieuschutz, Annuität, Sonderumlage, Verkehrswert, usw. - Alles Schlagwörter, die Sie vielleicht vor oder im Laufe Ihres Immobilieninvestments lesen und hören werden. Man muss nicht alle Begriffe aus der Immobiliensparte kennen, aber einige können evtl. auch entscheidend für Ihre Investition sein. Mit unserem Immobilien-Lexikon bringen wir Licht ins Dunkle und haben zahlreiche Wörter oder Begriffe aus dem Sprachgebrauch der Immobilienwirtschaft aufgelistet und erklärt.

Komplexere Themengebiete aus der Immobilienbranche erklären wir Ihnen auch gerne bei einem persönlichen Termin. TRUST-AGN Holding ist Ihr gewissenhafter Berater rund um die Immobilie, denn unser Wissen ist stets auch ihr Erfolg!

K

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Kaltmiete

Das Wort „Kaltmiete“ ist ein anderer Begriff für die Grundmiete. Hier geht es lediglich um den gemieteten Wohnraum, im Gegensatz zur Warmmiete (inkl. Nebenkosten).

Kapital

Kapital ist in der Betriebswirtschaft die Finanzierung einer Unternehmung mit entweder Eigen- oder Fremdmitteln auf der Passivseite der Bilanz von Unternehmen.

Kataster

Der Kataster ist das vom Katasteramt geführte Verzeichnis sämtlicher Grundstücke. Es wird auch Liegenschaftskataster genannt. Dieses amtliches Verzeichnis der Grundstücke eines Ortes beinhaltet Angaben über Lage, Größe und Eigentümer des Grundstückes.

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist ein gesetzlich normierter Vertragstyp nach dem deutschen Schuldrecht in § 433 BGB. Er besteht aus zwei aufeinander bezogenen und inhaltlich übereinstimmenden Willenserklärungen, die man Angebot und Annahme nennt. Die Parteien heißen Käufer und Verkäufer.

Kaution

Die Kaution dient der Sicherung aller künftigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis, (§ 232 BGB).

Kostenschlüssel oder Verteilerschlüssel

Besteht ein Gebäude aus mehreren Einheiten, die von unterschiedlichen Mietern genutzt werden, müssen die entstehenden Nebenkosten auf die verschiedenen Mietparteien angemessen verteilt werden. Von einem ‚Kostenschlüssel‘ oder ‚Verteilerschlüssel‘ ist abhängig, welche Mietpartei welche Kosten und in welcher Höhe zu zahlen hat. Ein Verteilerschlüssel wird also aus Anteilen zusammengesetzt und dient bei der Berechnung als Faktor. In der Praxis werden weitestgehend Mengenschlüssel (z.B. Zähl-, Zeit- oder Raumgrößen) oder Wert-schlüssel (Umsatzgrößen, Bestands-größen oder Kostengrößen bspw.) verwendet.

Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz umfasst Regelungen, die die Kündigung eines Vertrages erschweren oder ausschließen. Mieter von Wohnungen werden vor sozial ungerechtfertigten oder bei Abwägung der beiderseitigen Interessen ungerechtfertigt harten Kündigungen geschützt. Eine bekannte Klausel des Kündigungsschutzes für Mieter ist in § 577a BGB zu finden.