TRUST Immobilien-Lexikon

Immobilienvokabular leicht erklärt

Immobilien-Lexikon

Mietendeckel, Vorkaufsrecht, Milieuschutz, Annuität, Sonderumlage, Verkehrswert, usw. - Alles Schlagwörter, die Sie vielleicht vor oder im Laufe Ihres Immobilieninvestments lesen und hören werden. Man muss nicht alle Begriffe aus der Immobiliensparte kennen, aber einige können evtl. auch entscheidend für Ihre Investition sein. Mit unserem Immobilien-Lexikon bringen wir Licht ins Dunkle und haben zahlreiche Wörter oder Begriffe aus dem Sprachgebrauch der Immobilienwirtschaft aufgelistet und erklärt.

Komplexere Themengebiete aus der Immobilienbranche erklären wir Ihnen auch gerne bei einem persönlichen Termin. TRUST-AGN Holding ist Ihr gewissenhafter Berater rund um die Immobilie, denn unser Wissen ist stets auch ihr Erfolg!

W

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Warmmiete

Die Warmmiete einer Wohnung setzt sich aus der Grundmiete und den Betriebskosten zusammen.

Warmwasserheizung

Die Warmwasserheizung ist die häufigste Form der Zentralheizung in Deutschland. Sie besteht aus einem Wärmeerzeuger, der das Träger-medium Wasser erwärmt und mithilfe einer Pumpe durch Rohrleitungen zu den Heizflächen liefert. Das abgekühlte Wasser fließt über Rücklaufleitungen zurück zum Erzeuger.

WEG

Abkürzung für Wohnungseigentümergemeinschaft.

Widerruf

Ein Widerruf ist eine rechtserhebliche Erklärung, die sich auf die eine zuvor ergangene Erklärung bezieht und diese aufhebt, für ungültig oder falsch erklärt.

Widerrufsbelehrung

Eine Widerrufsbelehrung ist eine Belehrung über das Widerrufsrecht eines Verbrauchers (§ 13 BGB) bei bestimmten Verbraucherverträgen. Sie enthält ein Widerrufsrecht, welches 14 Tage andauert und deren Frist mit einer wirksamen Widerrufsbelehrung beginnt.

Wirksamkeit

Die Wirksamkeit, die wir im Rechtsbereich finden, stellt die Frage, ob eine auf eine Rechtsfolge gerichtete Maßnahme diese Rechtsfolge auch auslöst.

Wirtschaftsplan

Das deutsche Wohnungseigentumsgesetz schreibt die Aufstellung der für das Kalenderjahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums vor. Der Wirtschaftsplan ist eine solche Aufstellung. Er wird von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen und begründet die rechtlichen Pflichten neben dem Hausgeld.

Wohneinheit

Eine Wohneinheit ist eine aus mehreren Räumen bestehende Einheit, in der ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Die Räume müssen baulich von anderen Bereichen des Hauses getrennt sein und einen eigenen Zugang besitzen. Um als Wohneinheit zu gelten, müssen die für die Führung eines Haushaltes erforderlichen Räumlichkeiten (Küche/Kochecke, Dusche/Bad, Toilette) vorhanden sein.

Wohnimmobilie

Eine Wohnimmobilie wird ganz oder zumindest überwiegend zu Wohnzwecken genutzt.

Wohnrecht

Wer Wohnrecht hat, ist berechtigt bestimmte Räume einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen. Das Wohnrecht ist eine Art Dienstbarkeit, den dinglichen Rechten zugehörig, die aufgrund der Prinzipien des Sachenrechts im Grundbuch eingetragen ist.

Wohnungsbaugenossenschaft

Dies ist ein Zusammenschluss von Personen (natürliche oder juristische) mit dem Ziel, ihre Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen. Bei solch einer Genossenschaft ist die Mitgliederzahl offen und unbegrenzt.