TRUST Immobilien-Lexikon

Immobilienvokabular leicht erklärt

Immobilien-Lexikon

Mietendeckel, Vorkaufsrecht, Milieuschutz, Annuität, Sonderumlage, Verkehrswert, usw. - Alles Schlagwörter, die Sie vielleicht vor oder im Laufe Ihres Immobilieninvestments lesen und hören werden. Man muss nicht alle Begriffe aus der Immobiliensparte kennen, aber einige können evtl. auch entscheidend für Ihre Investition sein. Mit unserem Immobilien-Lexikon bringen wir Licht ins Dunkle und haben zahlreiche Wörter oder Begriffe aus dem Sprachgebrauch der Immobilienwirtschaft aufgelistet und erklärt.

Komplexere Themengebiete aus der Immobilienbranche erklären wir Ihnen auch gerne bei einem persönlichen Termin. TRUST-AGN Holding ist Ihr gewissenhafter Berater rund um die Immobilie, denn unser Wissen ist stets auch ihr Erfolg!

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EBK

EBK ist die hier genutzte Abkürzung für Einbauküche, eine voll ausgestattete Küche, die maßangefertigt in die Räumlichkeit eingebaut ist.

Eigenbedarf

Unter Eigenbedarf ist das berechtigte Interesse des Eigentümers an der Kündigung des Mietverhältnisses zum Zwecke der Selbstnutzung zu verstehen.

Eigenbedarfskündigung

Für solch eine Kündigung seitens des Eigentümers muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Eigenbedarf stellt ein solches Interesse dar. Dabei muss der Vermieter die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Mitglieder seines Haushalts benötigen.

Eigenkapital

Eigenkapital wird auch als Reinvermögen bezeichnet und ist die Differenz zwischen dem Vermögen und den Schulden.

Eigenkapitalrentabilität

Dies ist eine Kennziffer, die das Verhältnis zwischen dem Jahresüberschuss und dem Eigenkapital beschreibt und errechnet wie hoch die Verzinsung des Eigenkapitals in einem bestimmten Berechnungszeitraum ist.

Eigentumsverschaffung

Die Eigentumsverschaffung ist nicht mit der Übergabe gleich zu setzen. Die vollständige Eigentumsverschaffung ist erst mit der Eintragung des Erwerbers als Eigentümer im Grundbuch vollzogen, auch Umschreibung genannt.

Einheitswert

Der Einheitswert ist ein festgesetzter Richtwert eines Grundstückes und Gebäudes zur Bemessung der Grundsteuer, des Grundsteuer-messbetrages sowie der Vermögens-steuer.

Einsichtnahmepflicht

Im Rahmen eines Immobilienverkaufs von einem Unternehmer an einen Verbraucher wird der Verbraucher nach § 7 Abs. 2a BeurkG vor Übereilung geschützt, indem zwischen Erhalt des Vertragsentwurfs und der Notarisierung der Notar eine Frist von zwei Wochen wahren muss. In dieser Zeit kann der Käufer alle Belange zum Immobilienkauf prüfen, die der Notar nicht prüft wie z.B. Finanzierung und Wirtschaftlichkeit der Immobilie, sowie deren Werthaltigkeit, Steuerbelastung und Technik. Da diese Frist eine Dienstpflicht des Notars darstellt, wird auf diese Pflicht nur in strengen Ausnahmen verzichtet, wenn der Übereilungsschutz auf andere Weise und unter nachvollziehbaren Gründen gewährleistet wird.

Einzeldenkmal

Ein Einzeldenkmal definiert sich annähernd wie ein Baudenkmal. Bei diesem ist im Denkmalschutz auch die Umgebung geschützt, sodass die Umgebung, die für das Erscheinungsbild des Denkmals von prägender Bedeutung ist, nicht so verändert werden darf, dass das Erscheinungsbild wesentlich beeinträchtigt ist.

Einzelheizung

Einzelheizungen dienen der Erwärmung des Raumes, in dem sie sich befinden. Sie werden fast alle an den Schornstein angeschlossen und mit Holz, Kohle, elektrischem Strom, Heizöl oder Gas beheizt. Ihnen zugehörig sind Kamine, Kachelöfen, Elektroheizgeräte, eiserne Öfen, Ölöfen, Dauerbrandöfen und Gasheizer.

Einzugs- und Auszugsdatum

Das Einzugs- und das Auszugsdatum geben an, an welchem Tag die Wohnung oder das Wohnhaus durch eine Person bezogen im Sinne von mit Möbeln bewohnt wird, bzw. nicht mehr bewohnt wird. Ab wann die Wohnung bezugsfrei ist und wann nicht.

Elektrospeicherheizung

Die Elektrospeicherheizung ist eine elektrisch betriebene Heizung, bei der ein Wärmespeicher in Schwachlastzeiten aufgeheizt wird, in denen elektrische Energie zu günstigeren Tarifen angeboten wird.

Elektrostrang

Ein Elektrostrang ist in der Elektrotechnik ein Kabel mit vielen Litzen (=dünne Einzeldrähte) und versorgt z.B. in einem Mehrfamilienhaus mehrere Wohnungen durch einen Strang (vom Keller bis zum Dach), der meist im Treppenhaus installiert ist.

ENEV

ENEV ist die Abkürzung für Energieeinsparverordnung. Dies ist ein Gesetz und ein wichtiges Instrument für die deutsche Energie- und Klimaschutzpolitik. Die Bundesregierung hat sich bis 2050 das Ziel gesetzt, dass der Gebäudebestand nahezu klimaneutral ist. Die ENEV löst die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab und fand ihre letzte große Novelle 2013. Sie regelt die Bewertung der Anlagentechnik in der Energiebilanz des Gebäudes.

Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner aus einem gegenseitigen Leistungsverhältnis dem Gläubiger die Leistung zu erbringen hat.

Erhaltungsgebiet

Das Erhaltungsgebiet ist ein durch die Gemeindesatzung/Stadt bezeichnetes Gebiet, dessen städtebauliche Eigenart und Gestalt erhalten werden soll. Es unterliegt der Veränderungssperre, sodass Rückbau, Änderungen der baulichen Anlagen und deren Nutzung der Genehmigung bedürfen.

Erschließung

Die Erschließung ist eine notwendige Voraussetzung, um eine Bau-genehmigung zu erhalten. Sie umfasst Aufgaben und Leistungen der Stadt/Gemeinde für Straßen- und Kanalbau sowie Wasser- und Elektrizitätsversorgung u.a.

Etagenheizung

Eine Etagenheizung ist eine Heizungsanlage, bei der die Heizwärmeerzeugung für eine einzelne Wohneinheit erfolgt. Die Therme läuft nur im Bedarfsfall, das heißt, wenn Wärme angefordert wird. Da der Heizbedarf normalerweise – also tagsüber – mit der Bereitstellung von Warmwasser einhergeht, geschieht das meist über eine Kombitherme, die Warmwasser im Durchlaufprinzip liefert und dann wieder auf Heizbetrieb umstellt. Die Vorteile diese Heizsystems sind kurze Leitungswege und damit geringere Transportverluste, direkter Verbrauch pro Mieteinheit und eine wandhängende Installation erlaubt geringen Platzverbrauch.

Exposé

Mit einem Exposé beschreibt der Makler die Immobilie an sich und nennt darin die für den Kauf relevanten Daten. Der Makler kommt damit seiner Informationspflicht aus MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) nach.