TRUST Immobilien-Lexikon

Immobilienvokabular leicht erklärt

Immobilien-Lexikon

Mietendeckel, Vorkaufsrecht, Milieuschutz, Annuität, Sonderumlage, Verkehrswert, usw. - Alles Schlagwörter, die Sie vielleicht vor oder im Laufe Ihres Immobilieninvestments lesen und hören werden. Man muss nicht alle Begriffe aus der Immobiliensparte kennen, aber einige können evtl. auch entscheidend für Ihre Investition sein. Mit unserem Immobilien-Lexikon bringen wir Licht ins Dunkle und haben zahlreiche Wörter oder Begriffe aus dem Sprachgebrauch der Immobilienwirtschaft aufgelistet und erklärt.

Komplexere Themengebiete aus der Immobilienbranche erklären wir Ihnen auch gerne bei einem persönlichen Termin. TRUST-AGN Holding ist Ihr gewissenhafter Berater rund um die Immobilie, denn unser Wissen ist stets auch ihr Erfolg!

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Nachbarrecht

Das Nachbarrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet. Das BGB, insbesondere das Sachenrecht ab §§ 903 ff BGB, enthält Vorschriften, die dem Eigentum am Grundstück, zugunsten des Nachbarn, Beschränkungen unterwerfen. So kann der Grundstückseigentümer nicht beliebig Maßnahmen auf seinem Grundstück ergreifen, die Rechte Dritter (z.B. Nachbarn) berühren.

Nachtspeicherofen

Nachtspeicherofen, oder auch Niedertarif-Speicherheizung genannt, ist eine elektrisch betriebene Heizung bei der der Wärmespeicher in Zeiten, in denen während eines Heizzyklus wenig geheizt wird (Schwachlastzeiten), mit Energie aufgeheizt wird, die vom Stromversorger zu einem günstigeren Preis angeboten werden. Der Unterschied zur Speicherheizung ist der niedrigere Preis des Stroms.

Nebenkosten

Die Nebenkosten sind die Kosten, die zur laufenden Bewirtschaftung einer Wohnung anfallen und vom Verwalter entweder monatlich oder vierteljährlich von den Konten der einzelnen Eigentümer abgebucht werden. Nebenkosten werden z.B. von Aufzugkosten, Gartenpflege, Hauswart oder Straßenreinigung verursacht.

Nebenkostenabrechnung

Grundsätzlich sind Nebenkosten solche Kosten, die neben der Hauptlast entstehen. Nebenkosten werden nach dem Wirtschaftsjahr kalkuliert. Im Mietrecht werden sie in der Betriebskostenabrechnung geregelt.

Notar

Ein Notar ist eine von der Justiz bestellte öffentliche Person, die zur öffentlichen Beurkundung und Beglaubigung berechtigt ist. Bei einem Immobilienkaufvertrag beglaubigt er in Anwesenheit aller Beteiligten die Unterschrift, die die Willenserklärung verschriftlicht, siehe § 311b BGB.