TRUST Immobilien-Lexikon

Immobilienvokabular leicht erklärt

Immobilien-Lexikon

Mietendeckel, Vorkaufsrecht, Milieuschutz, Annuität, Sonderumlage, Verkehrswert, usw. - Alles Schlagwörter, die Sie vielleicht vor oder im Laufe Ihres Immobilieninvestments lesen und hören werden. Man muss nicht alle Begriffe aus der Immobiliensparte kennen, aber einige können evtl. auch entscheidend für Ihre Investition sein. Mit unserem Immobilien-Lexikon bringen wir Licht ins Dunkle und haben zahlreiche Wörter oder Begriffe aus dem Sprachgebrauch der Immobilienwirtschaft aufgelistet und erklärt.

Komplexere Themengebiete aus der Immobilienbranche erklären wir Ihnen auch gerne bei einem persönlichen Termin. TRUST-AGN Holding ist Ihr gewissenhafter Berater rund um die Immobilie, denn unser Wissen ist stets auch ihr Erfolg!

A

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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Das Bauamt bescheinigt, dass die im beiliegenden Aufteilungsplan bezeichneten Wohnräume und/oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume, wozu auch außenliegende Kellerräume oder dauerhaft markierte Garagen gehören können, baulich von anderen Räumen und Wohnungen abgeschlossen sind. Neben dem Aufteilungsplan gehört die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu den Voraussetzungen für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum durch Teilungserklärung.

Abnahmeschein

Der Abnahmeschein ist ein amtliches Protokoll, das die Prüfung des Rohbaus eines Gebäudes sowie gewisser Anlagen und Gebäudeteile feststellt.

Abstände

Abstände sind gesetzlich bestimmte Mindestabstände, z.B. von Gebäude zu Gebäude oder von Gebäuden zu Straßen.

Abstandszahlung

Die Abstandszahlung ist eine von den Parteien vertraglich geregelte Zahlung, die zu leisten ist, falls eine der beiden Parteien von bestimmten vertraglichen Leistungen Abstand nehmen möchte.

AfA

Diese Abkürzung steht für „Absetzung für Abnutzung“ und steht für die Möglichkeit der Abschreibung bzw. steuerliches Absetzen von vermieteten Immobilien, da diese zu den Betriebsausgaben gehören, die sich auf die abnutzungsbedingte Wertminderung eines Wirtschafts-gutes beziehen

AGB

AGB ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die AGB enthalten für eine Vielzahl von Verträgen anzuwendende Vertragsbestandteile.

Anbau

Der Anbau ist die bauliche Erweiterung eines bereits bestehenden Gebäudes.

Angebot

Ein Angebot wird in Form eines Gegenstands oder einer Leistung zum Kauf, zur Nutzung oder ähnlichem zur Verfügung gestellt. Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung.

Anlageimmobilie

Dies sind Immobilien, die von Kapitalanlegern zur Kapitalanlage erworben werden. Vorrangig werden sie zur Altersabsicherung genutzt.

Anlagerendite

Als Anlagerendite wird der gesamte prozentuale Wertzuwachs bezeichnet, den eine Anlage während eines bestimmten Abrechnungszeitraumes erwirtschaftet.

Anlieger

Wenn ein Gebäude oder ein Grundstück an eine öffentliche Straße angrenzt, nennt man den Eigentümer Anlieger.

Annuität

Die Annuität beschreibt die Summe der Jahreszahlung an Zinsen und Tilgung eines Kredites.

Anschaffungskosten

Anschaffungskosten beinhalten all jene Kosten, die anfallen, um ein Apartment zu kaufen. Dazu gehört u.a. der Kaufpreis. Der Wertanteil des erschlossenen Bodens (Bodenrichtwert) wird dabei nicht berücksichtigt.

Appartement

„Appartement“ ist ein Fremdwort aus dem französischen Sprachraum und bedeutet dort Wohnung. Es kann als moderne Kleinwohnung beschrieben werden. Oftmals sind sie im Sanitär-bereich vollständig ausgestattet.

Asset

Asset ist ein englisches Wort. Es steht für Wirtschaftsgüter oder Vermögensgegenstände.

Asset Management

Ein Asset Manager ist ein Vermögensverwalter, der in einem Auftragsverhältnis mit einem oder mehreren Anlegern steht. Er verwaltet oder managt das Vermögen nach eigenem Ermessen aber innerhalb von einzuhaltenden Anlagerichtlinien.

Auflassung

Die Auflassung ist der Eigentumsübergang der Immobilie und bewirkt die Eintragung des Käufers als neuen Eigentümer im Grundbuch.

Auflassungsvormerkung

Da Änderungen im Grundbuch in der Regel einige Zeit in Anspruch nehmen, schützt eine Vormerkung wie in diesem Falle den Erwerber vor Belastungen mit Rechten Dritter. Die Auflassungsvormerkung ist ein vorläufiger Vermerk zur Sicherung.

Aufteilungsplan

Der Aufteilungsplan ist eine behördlich bestätigte Bauzeichnung, die die Aufteilung des Gebäudes in Lage und Größe das Sonder- und Gemeinschaftseigentum dokumentiert. Im Sondereigentum stehende Einheiten werden fortlaufend nummeriert und auch farblich unterschieden.